Vor Gericht in Meschede und im gesamten Hochsauerlandkreis

Lässt sich eine Anklage nicht abwenden, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in der Hauptverhandlung – vor dem Amtsgericht Meschede, dem Landgericht Arnsberg und darüber hinaus an allen Gerichtsstandorten im Hochsauerlandkreis sowie bundesweit. In der Verhandlung selbst kommt es auf Erfahrung, Verhandlungsgeschick und eine akribische Vorbereitung an. Wir prüfen jedes Beweismittel auf seine Verwertbarkeit, befragen Zeugen kritisch und nutzen alle prozessualen Möglichkeiten, um Zweifel an der Anklage herauszuarbeiten. Denn es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Wo ein Freispruch nicht erreichbar ist, setzen wir uns dafür ein, dass die Strafe so milde wie möglich ausfällt und Nebenfolgen wie ein Fahrverbot oder berufsrechtliche Konsequenzen vermieden werden.

 

 

 

 

 

 

Untersuchungshaft und Pflichtverteidigung – wenn es besonders ernst wird

Befindet sich ein Angehöriger in Untersuchungshaft, zählt jede Stunde. Wir nehmen kurzfristig Kontakt zur Justizvollzugsanstalt auf, führen ein erstes Gespräch mit dem Inhaftierten und prüfen unverzüglich, ob der Haftbefehl angegriffen werden kann – etwa im Rahmen einer Haftprüfung oder Haftbeschwerde. In Fällen notwendiger Verteidigung, beispielsweise bei schweren Tatvorwürfen oder in Haftsachen, übernehmen wir Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger. Wichtig zu wissen: Sie müssen sich keinen Verteidiger vom Gericht zuweisen lassen, sondern dürfen selbst einen Anwalt Ihres Vertrauens vorschlagen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch – die Qualität der Verteidigung darf nicht davon abhängen, wer sie bezahlt.

 

 

 

 

 

 

 

Was Sie von uns erwarten dürfen

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Bei uns finden Sie keinen erhobenen Zeigefinger, sondern einen verlässlichen Partner, der Ihnen zuhört und Ihre Situation ernst nimmt. Wir erklären Ihnen in klarer Sprache, welche Vorwürfe im Raum stehen, welche Konsequenzen realistisch drohen und welche Verteidigungsstrategien in Betracht kommen. Selbstverständlich behandeln wir alles, was Sie uns anvertrauen, streng vertraulich – die anwaltliche Schweigepflicht schützt Sie umfassend. Über den Fortgang Ihres Verfahrens halten wir Sie jederzeit auf dem Laufenden, damit Sie nie im Unklaren darüber sind, wo Ihr Fall gerade steht.

 

 

 

 

 

 

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