Allgemeine Vorstellung

Wir, die Rechtsanwälte Dr. Lutz Klose und Jan-Christian Hochmann sind bereits seit 2013 Kollegen. Damals begann Jan-Christian Hochmann als Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Rostek, Dr. Klose & Partner GbR.
Dr. Klose ist bereits seit 37 Jahren Rechtsanwalt und hat maßgeblich zum Erfolg dieser renommierten Kanzlei beigetragen.
2022 gründeten wir die Kanzlei Klose&Hochmann zu zweit und sind weiter erste Ansprechpartner in Sachen Strafrecht. Bereits im ersten Jahr verstärkten wir uns mit Jan Gruner als drittem Rechtsanwalt. Mit Erfahrung, Kompetenz und Leidenschaft helfen wir Ihnen als Fachanwälte für Strafrecht aus den schwierigsten Situationen und sind ein verlässlicher Begleiter.

Statistik

Mit der erfolgreichen Mischung aus Erfahrung, Elan und Engagement haben wir schon zahlreiche Fälle gewinnen können und viele Freisprüche und Einstellungen erkämpft. Auch aktuell verfügen wir über eine hohe Erfolgsquote. Dabei ist es uns aber auch wichtig, nichts zu versprechen, was wir nicht auch halten können. Sie bekommen von uns immer eine realistische und ehrliche Einschätzung. Die Zahlen sprechen jedoch für sich: 

1+
Verteidigungen
>0
Jahre Berufserfahrung
~0
Fallbearbeitungen pro Jahr
~0
Gerichtstermine pro Jahr und Anwalt

Kontaktformular

Ihr Draht zu uns

    Erste Hilfe
    Was tue ich, wenn...

    Was tue ich, wenn die Polizei vor meiner Tür steht?

    Auf jeden Fall Ruhe bewahren und im besten Fall uns als Anwälte über unsere Notfallnummer (0151-17637893) kontaktieren.
    Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss dabei hat, darf sie die Wohnung durchsuchen. Es macht in solchen Fällen keinen Sinn sich dagegen zu wehren. Eine Überprüfung, ob der Durchsuchungsbeschluss überhaupt rechtens ist, erfolgt erst im weiteren Verfahren. Sich zur Wehr zu setzen würde nur bedeuten noch mehr Ärger und evtl. weitere Straftatbestände zu produzieren (Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte o.ä.)
    Ganz wichtig ist es außerdem, keine Aussage gegenüber der Polizei zu machen und zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Auch wenn man sich kooperativ verhalten sollte (s.o.), ist es nicht ratsam auf die erhobenen Vorwürfe einzugehen. Die Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren läuft und dass die Durchsuchung stattfindet, kann man damit nicht verhindern; im Gegenteil: Man kann alles nur noch schlimmer machen. Um alles weitere sollten sich von nun an Fachanwälte für Strafrecht kümmern.

    Was tue ich, wenn ich ein Schreiben der Polizei erhalte?

    Hier gilt es ebenfalls Ruhe zu bewahren. Außerdem sollte auch hier keine Aussage erfolgen (den Termin, der in dem Schreiben genannt wird, also nicht wahrnehmen bzw. keine schriftliche Äußerung abgeben). Der (menschliche) Gedanke alles durch eine Aussage „schon regeln zu können“, ist leider meistens falsch. Die Vorwürfe sind in der Welt. Die Akten und somit die genauen Vorwürfe und Aussagen sowie Beweismittel kennt man nicht. Durch eine Aussage würde man ins offene Messer laufen und evtl. alles noch verschlimmern. Es ist sinnvoll sich dann an Fachanwälte für Strafrecht zu wenden (0521-75 986 999). Das ist Ihr gutes Recht: Auch Unschuldige dürfen sich von einem Anwalt vertreten lassen, wenn gegen sie ermittelt wird… 

    Was tue ich, wenn ein naher Angehöriger von mir verhaftet wird?

    Ganz wichtig ist es, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Büro: 0521-75 986 999, Notfall: 0151-17637893.
    Sollte ein Haftbefehl existieren, besteht die Gefahr, dass Ihr Angehöriger in Untersuchungshaft kommt. Wenn schnell genug gehandelt wird, kann das evtl. noch verhindert werden. Auf jeden Fall ist es wichtig sich um die weiteren Schritte zu kümmern: Man benötigt Akteneinsicht, man muss den Mandanten gut beraten, Besuchserlaubnisse für Familienangehörige und Freunde wollen besorgt werden, Haftgeld überwiesen werden etc.
    Wenn die Vorwürfe so schwerwiegend sind, dass Untersuchungshaft in Betracht kommt, kann nur ein ausgewiesener Experte für Strafrecht weiterhelfen. Wenden Sie sich an uns!

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