Unsere auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei ist bereits seit einigen Jahren in diesem Bereich aktiv und kann auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Das Team besteht aus Herrn Dr. Klose, Herrn Hochmann und Herrn Gruner, die Ihnen bei allen Rechts und Verfahrensfragen zur Seite stehen. Die Kanzlei ist zwar in Bielefeld beheimatet, wir sind aber auch überregional für Sie in Hamm tätig.
Sie haben eine Vorladung erhalten oder werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben? Es empfiehlt sich frühzeitig einen Anwalt zu kontaktieren. Wir können Ihnen bereits zu Beginn des Verfahrens eine geeignete Verteidigungsstrategie aufbauen, damit wir mögliche Sanktionen ganz abwehren oder zumindest minimieren können. Dies erreichen wir zum Beispiel dadurch, dass wir gemäß § 147 Abs. 1 StPO Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen können. Ohne Akteneinsicht sollten Sie keinesfalls eine Aussage tätigen. Schließlich wissen Sie ja noch gar nicht, was die Ermittlungsbehörden bereits ermittelt haben und was nicht.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen das gesamte Strafrecht. Darunter fallen zum Beispiel Eigentums – und Vermögensdelikte wie Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, Diebstahl gemäß $ 242 StGB oder der Betrug nach § 263 StGB. Wir betreuen Sie auch bei Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzungen. Daneben sind wir zum Beispiel auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz für Sie da und vertreten Sie ebenso in Wirtschaftsangelegenheiten. Außerdem zählt die Verteidigung unserer Mandanten im Bereich des Jugendstrafrechts zu einem unserer Aufgabenbereiche, welchem auch in Hamm einer immer größeren Bedeutung zukommt.
In unserer Kanzlei können Sie sich sicher sein, dass wir die Verteidigung unabhängig davon, wie verwerflich das Ihnen vorgeworfene Verhalten ist mit vollem Einsatz übernehmen. Unsere Anwälte urteilen nicht über Ihre Person. Wir sorgen für eine bestmögliche Verteidigung und ein faires Verfahren.
Die Kanzlei Klose & Hochmann vertritt Sie mit viel Engagement in allen strafrechtlichen Belangen in Hamm. Unsere Anwälte haben bereits viele Mandanten erfolgreich verteidigt und können so auf breite Erfahrungen zurückgreifen.
Sie wurden als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahren vorgeladen? Es gab bereits eine Hausdurchsuchung oder Festnahme mit anschließender Untersuchungshaft für Sie oder einen Angehörigen? Möglicherweise haben Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Wir verstehen, dass dies eine sehr belastende Situation für Sie ist. Dennoch empfiehlt es sich, schnellstmöglich aktiv zu werden und eine Verteidigungsstrategie aufzubauen. Wir können so im Idealfall die Vorwürfe bereits im Keim ersticken lassen und die Folgen für Sie möglichst gering halten.
Wir wissen, dass es natürlich nicht immer möglich ist, uns vor einer Maßnahme wie einer Festnahme zu kontaktieren. In einem solchen Fall erreichen Sie die Kanzlei jederzeit über unsere Notfallnummer.
Sie benötigen unsere Hilfe in Hamm oder Umgebung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.