Als Kanzlei mit Verwurzelung in Bielefeld, arbeiten wir täglich mit den Strukturen zusammen, die für Ihr Verfahren entscheidend sind: dem Amtsgericht Osnabrück, dem Landgericht Osnabrück und der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Durch unsere Nähe zum Standort Osnabrück sind wir Ihr idealer Ansprechpartner. Wir kennen die Abläufe, die Gepflogenheiten und die Menschen hinter den Akten. Das ist kein Zufall — es ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit vor Ort. Für unsere Mandanten bedeutet das: Wir verlieren keine Zeit mit Orientierung, sondern handeln vom ersten Moment an gezielt.
Was viele Mandanten an Strafverfahren als besonders belastend empfinden, ist nicht nur die rechtliche Unsicherheit — es ist das Gefühl, dem Verfahren hilflos ausgeliefert zu sein und nicht zu wissen, was als Nächstes passiert. Das ändern wir. Wir erklären Ihnen jeden Schritt, informieren Sie über jede Entwicklung in Ihrer Akte und besprechen mit Ihnen gemeinsam, welche Strategie die aussichtsreichste ist. Unsere Mandanten treffen keine Entscheidung blind.
Und das Wichtigste gleich zu Beginn: Sie müssen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Aussage machen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen — und wir erklären Ihnen, warum dieses Recht in den meisten Fällen Ihr wirksamster Schutz ist und wie Sie es richtig einsetzen.
Unser Team verteidigt Mandanten in Osnabrück und der gesamten Region in allen Bereichen des Strafrechts. Im allgemeinen Strafrecht — bei Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Bedrohung oder Hausfriedensbruch — vertreten wir Sie konsequent vom ersten Ermittlungsschritt bis zum Urteil und darüber hinaus.
Im Verkehrsstrafrecht wissen wir, was auf dem Spiel steht. Für viele Mandanten bedeutet der drohende Führerscheinentzug den Verlust des Arbeitsplatzes oder der selbstständigen Existenz. Wir setzen alles daran, diesen Einschnitt abzuwenden oder zumindest so gering wie möglich zu halten — bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr und allen weiteren Delikten im Verkehrsrecht.
Im Betäubungsmittelrecht und im Wirtschaftsstrafrecht — wo Verfahren oft komplex sind und Ermittlungen weit vor der ersten Vorladung begonnen haben — verschaffen wir uns durch sofortige Akteneinsicht ein vollständiges Bild der Vorwürfe, bevor wir gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte festlegen. Auch im Jugendstrafrecht begleiten wir junge Beschuldigte und ihre Familien mit dem nötigen Fingerspitzengefühl — denn hier geht es nicht nur um eine Strafe, sondern um eine ganze Zukunft.