Ein Ermittlungsverfahren, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl — solche Situationen treffen Menschen selten vorbereitet. Was dann zählt, ist ein erfahrenes Team, das sofort handelt und die richtigen Schritte einleitet. Als Anwälte für Strafrecht Hamm kennen wir die lokalen Behörden, die Verfahrensabläufe und vor allem: was es braucht, um Ihre Rechte wirkungsvoll durchzusetzen. Mit unserem Kanzleistandort in Bielefeld sind wir oft in Region unterwegs.
Hamm ist nicht irgendein Gerichtsstandort. Das Oberlandesgericht Hamm ist eines der größten und bedeutendsten Gerichte in Nordrhein-Westfalen und zuständig für Revisionen aus einem weiten Einzugsgebiet. Daneben sind das Amtsgericht Hamm und das Landgericht Hamm die zentralen Instanzen für Strafverfahren in der Stadt und der Region. Die Staatsanwaltschaft Hamm führt die Ermittlungen — und wir wissen, wie sie arbeitet.
Diese Kenntnis ist kein Hintergrundwissen, sondern ein konkreter Vorteil für Ihre Verteidigung. Wir wissen, wie schnell Akteneinsicht zu erwarten ist, welche Strategien vor welchen Kammern Wirkung zeigen und wie wir im entscheidenden Moment das Richtige tun.
Viele Mandanten kommen zu uns, nachdem sie bereits mit der Polizei gesprochen haben — in dem guten Glauben, durch Offenheit das Verfahren zu beschleunigen oder sich den Verdacht vom Hals zu reden. Das Gegenteil ist oft der Fall. Jede Aussage, die ohne anwaltliche Begleitung gemacht wird, kann die eigene Verteidigung nachhaltig belasten — selbst wenn sie der Wahrheit entspricht und gut gemeint war.
Deshalb gilt aus unserer Sicht eine klare Regel: keine Aussage, kein Interview, kein informelles Gespräch mit Ermittlern, bevor wir eingeschaltet sind. Das Schweigerecht ist kein Zeichen von Schuld — es ist Ihr gutes Recht, und wir erklären Ihnen, wie Sie es richtig einsetzen.
Wir vertreten Mandanten in Hamm und der gesamten Region in allen Bereichen des Strafrechts — von der ersten Vorladung bis zur Revision. Im allgemeinen Strafrecht übernehmen wir Mandate bei Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Bedrohung, Nötigung und einer Vielzahl weiterer Delikte. Unser Ziel ist dabei stets dasselbe: das bestmögliche Ergebnis für Sie — ob Verfahrenseinstellung, Freispruch oder eine deutlich reduzierte Strafe.
Im Verkehrsstrafrecht kennen wir die Tragweite eines drohenden Führerscheinentzugs. Für viele Menschen in der Region bedeutet der Verlust des Führerscheins den Verlust des Arbeitsplatzes. Wir setzen deshalb alles daran, diesen Einschnitt abzuwenden — bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, verbotenem Kraftfahrzeugrennen und weiteren Verkehrsdelikten.
Im Wirtschaftsstrafrecht begleiten wir Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen bei Vorwürfen wie Steuerhinterziehung, Untreue, Insolvenzverschleppung oder Betrug. Diese Verfahren sind oft langwierig und umfangreich — umso wichtiger ist es, frühzeitig die Initiative zu ergreifen und die Weichen richtig zu stellen. Im Betäubungsmittelrecht verschaffen wir uns durch sofortige Akteneinsicht ein vollständiges Bild, bevor wir gemeinsam mit Ihnen die Verteidigungsstrategie festlegen. Und im Jugendstrafrecht begleiten wir junge Beschuldigte und ihre Familien mit dem Fingerspitzengefühl, das diese Situation verlangt — weil es hier um weit mehr geht als um eine einzelne Strafe.